TaxComply – Rechtliche Dokumentations-Suite

IT Touch GmbH, Riedikon (Kanton Zürich), Schweiz

1. Impressum & Anbieterkennzeichnung

(Gemäß Art. 3 Schweizer Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb [UWG] sowie § 5 TMG / DDG [Deutschland] & § 5 ECG [Österreich])

Angaben zur Betreiberin & Anbieterin

IT Touch GmbH
Betreiberin der Online-Plattform TaxComply
Riedikon
CH-8610 Uster / Riedikon
Schweiz

Kontakt

E-Mail: support@taxcomply.cloud
Website der Gesellschaft: https://www.ittouch.ch
SaaS-Anwendung & Portal: https://taxcomply.app

Vertretungsberechtigte Personen

Geschäftsführung der IT Touch GmbH

Handelsregister & Unternehmens-Identifikation

Eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich
Handelsregister-Nr.: CHE-294.369.577
Unternehmens-Identifikationsnummer (UID / CH): CHE-294.369.577 MWST

Hinweis zur Bezeichnung TaxComply

TaxComply ist die Bezeichnung der Online-Plattform. Die IT Touch GmbH mit Sitz in Riedikon, Schweiz, betreibt die Plattform und trägt die Verantwortung für ihren Betrieb. Rechte an Software, Bezeichnung, Logos und Inhalten bleiben vorbehalten; eine Nutzung über die vertraglich eingeräumten Rechte hinaus ist nicht gestattet.

Ausschluss steuerlicher & rechtlicher Beratung

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B-AGB)

§ 1 Geltungsbereich & Strikter B2B-Ausschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung der Software-as-a-Service-Lösung TaxComply zwischen der IT Touch GmbH, Riedikon, Schweiz, als Betreiberin von TaxComply (nachfolgend „Anbieterin“) und ihren Kunden (nachfolgend „Nutzer“ oder „Kunde“).

(2) Ausschliesslich B2B: Das Angebot von TaxComply richtet sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne von Art. 14 Schweizer Obligationenrecht (OR), § 14 BGB (Deutschland), § 1 UGB (Österreich), Gewerbetreibende, Freiberufler, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Steuerberater und Kanzleien. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (B2C) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 2 Vertragsgegenstand & SaaS-Bereitstellung

(1) Die Anbieterin stellt dem Kunden die cloudbasierte Software TaxComply zur automatisierten Überprüfung von Eingangsrechnungen auf Formfehler, Prüfung von USt-Identifikationsnummern (via BZSt, VIES, ESTV/BFS) sowie zur Visualisierung von Compliance-Risiken über das Internet als SaaS-Lösung zur Verfügung. Dazu gehören die Verbuchung freigegebener Belege in ein angebundenes Buchhaltungssystem oder deren Vorkontierung (Kontierungsliste für die eigene Buchhaltung oder den Treuhänder) sowie das Erkennen rückforderbarer ausländischer Vorsteuer (§ 6a).

(2) Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs (Flex, Basic, Business, Scale oder individuelle Vereinbarung) auf der Website taxcomply.cloud.

§ 3 Registrierung, Kundenkonto & Authentifizierung

(1) Für die Nutzung von TaxComply ist die Erstellung eines Kundenkontos erforderlich. Der Kunde garantiert, dass alle bei der Registrierung angegebenen Daten (insbesondere Firmenname, steuerliche Ansässigkeit, E-Mail-Adresse und Rechtsform) wahrheitsgemäß und vollständig sind.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

§ 4 Vergütung, Tarife & Zahlungsabwicklung

(1) Abrechnung pro Rechnung: Die Nutzung von TaxComply wird pro geprüfter Rechnung abgerechnet. Als Rechnung gilt jeder Beleg, der per Upload oder über das Rechnungspostfach eingeht, unabhängig von Betrag, Herkunft und Währung. Die Verbuchung in ein angebundenes Buchhaltungssystem oder die Vorkontierung und die Prüfung gegen die Spesen-Policy sind inbegriffen. Eine erneute Prüfung desselben Belegs wird nicht berechnet.

(2) Spesenbelege: Spesenbelege sind von Mitarbeitenden des Kunden ausgelegte oder mit der Firmenkarte bezahlte Belege, eingereicht über das Spesenpostfach oder die Spesen-App. Als Rechnung gilt ein Spesenbeleg, der ein Fälligkeitsdatum oder eine Zahlungsreferenz trägt (offene Rechnung), oder der im Abrechnungsmonat die Anzahl von 30 Spesenbelegen pro aktivem Spesen-Mitarbeitenden übersteigt, über alle Mitarbeitenden des Kunden zusammengerechnet. Als aktiv gilt, wer im Abrechnungsmonat mindestens einen Spesenbeleg einreicht.

(3) Tarife:

a) Flex: Der Kunde kauft im Voraus ein Paket von Credits (1 Credit = 1 Rechnung). Gekaufte Credits sind 12 Monate ab Kauf gültig, das Startguthaben (Testphase) 30 Tage; verbraucht wird jeweils das älteste Guthaben zuerst. Mit dem Kauf des ersten Pakets endet die Testphase; nicht genutztes Startguthaben wird dem Paket gutgeschrieben und gilt wie dieses. Nicht genutzte Credits verfallen nach Ablauf ihrer Gültigkeit ohne Erstattung. Die Anbindung an ein Buchhaltungssystem ist enthalten. Das Spesenmodul ist nur mit dem Flex-Zusatzabo (Buchst. b) enthalten, ausser in der Testphase; sonst werden Spesenbelege nicht geprüft.

b) Flex-Zusatzabo: Zum Tarif Flex kann der Kunde ein Abo ohne Grundpreis abschliessen, mit dem Spesenmodul (pro aktivem Spesen-Mitarbeitenden und Monat) und/oder der Erweiterung „Revisionssicheres Archiv“ (§ 6 Abs. 3, monatlicher oder jährlicher Preis). Die Rechnungen werden weiterhin mit Credits nach Buchst. a abgerechnet; das Zusatzabo umfasst keine Rechnungen.

c) Basic, Business und Scale (Abo): Der Kunde zahlt einen monatlichen oder jährlichen Grundpreis; pro Monat ist darin eine feste Anzahl Rechnungen enthalten. Jede weitere Rechnung im Abrechnungsmonat wird zum Preis des Tarifs berechnet, das Spesenmodul pro aktivem Spesen-Mitarbeitenden und Monat. Weitere Rechnungen und Spesenmodul werden monatlich im Nachhinein abgerechnet, auch bei jährlicher Zahlung des Grundpreises. Nicht genutzte inklusive Rechnungen verfallen am Ende des Abrechnungsmonats. Der Abrechnungsmonat ist die monatliche Periode des Abos. Die Erweiterung „Revisionssicheres Archiv“ ist in Business und Scale enthalten und in Basic zubuchbar. Die Einreichung der Rückforderung ausländischer Vorsteuer durch die Anbieterin (§ 6a Abs. 2) ist in Business und Scale enthalten; dafür fällt nur die Erfolgsprovision nach § 6a Abs. 4 an.

d) Individuelle Vereinbarung: Für Kanzleien und Unternehmen mit grossem Volumen gelten die einzeln vereinbarten Konditionen. Die Einreichung nach § 6a Abs. 2 ist enthalten; dafür fällt die Erfolgsprovision nach § 6a Abs. 4 an, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Preise.

(4) Laufzeit & Kündigung der Abos: Ein Abo (auch das Flex-Zusatzabo) verlängert sich jeweils um die gewählte Periode (Monat oder Jahr). Es kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende einer Periode gekündigt werden; bereits bezahlte Perioden werden nicht erstattet. Ein Wechsel in einen grösseren Tarif, vom Flex-Zusatzabo in Basic, Business oder Scale oder auf jährliche Zahlung gilt sofort und wird anteilig verrechnet; ein Wechsel in einen kleineren Tarif oder auf monatliche Zahlung gilt ab Ende der laufenden Periode. Das Archiv und das Spesenmodul des Flex-Zusatzabos können während der Laufzeit zu- oder abbestellt werden; der Archivpreis wird anteilig verrechnet, das Spesenmodul für den laufenden Monat nach den bis dahin aktiven Spesen-Mitarbeitenden. Bleibt eine Zahlung nach dem Mahnverfahren des Zahlungsdienstleisters aus, endet das Abo, und es gilt der Tarif Flex.

(5) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd.

(6) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei Schweizer Kunden 8,1 % MWST; bei B2B-Kunden in Deutschland und Österreich findet das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung).

§ 5 Haftungsausschluss & Verbleibende Prüfpflicht

(1) TaxComply ist ein technisches Werkzeug zur Unterstützung der Buchhaltung. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für die steuerliche oder rechtliche Anerkennung von Rechnungen durch Finanzbehörden (z. B. BZSt, Finanzämter DE/AT, ESTV CH). Die finale Verantwortung für das Einreichen und Ziehen des Vorsteuerabzugs verbleibt vollumfänglich beim Kunden bzw. dessen steuerlichem Vertreter.

(2) Die Anbieterin haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Rahmen (Art. 100 OR) ausgeschlossen.

(3) Angezeigte Beträge einer möglichen Rückerstattung ausländischer Vorsteuer sind unverbindliche Schätzungen (§ 6a Abs. 1).

§ 6 Aufbewahrung der Belege; Erweiterung „Revisionssicheres Archiv“

(1) TaxComply ist ein Prüfwerkzeug und ersetzt kein Archiv. Ohne die Erweiterung nach Abs. 3 speichert die Anbieterin die in TaxComply eingegangenen Belege (Upload, E-Mail-Eingang, Spesen-App) und die Prüfprotokolle nur zur Erbringung der Dienstleistung. Die gesetzliche Aufbewahrung nach § 147 AO, § 14b UStG, § 257 HGB und den GoBD (Deutschland), nach Art. 958f OR und der GeBüV (Schweiz) sowie nach §§ 131, 132 BAO und § 212 UGB (Österreich) obliegt dem Kunden.

(2) Weiterleitung: Freigegebene Belege leitet TaxComply mit dem Original an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse für konforme Belege weiter, damit der Kunde sie in seinem eigenen System aufbewahren kann. Die Hinterlegung der Adresse und die Aufbewahrung liegen beim Kunden.

(3) Erweiterung „Revisionssicheres Archiv“: Der Kunde kann die kostenpflichtige Erweiterung buchen; in den Tarifen Business und Scale ist sie für die Laufzeit des Abos enthalten, in Basic und mit dem Flex-Zusatzabo ist sie als Position des Abos zubuchbar; es gilt der vereinbarte bzw. auf der Website ausgewiesene Preis. Ab der Buchung archiviert die Anbieterin jeden abgeschlossenen – freigegebenen oder abgelehnten – Beleg samt Prüfprotokoll; bei der Buchung bereits abgeschlossene Belege werden nachträglich archiviert. Ändert sich ein archivierter Beleg später, wird eine neue Version archiviert; frühere Versionen bleiben unverändert erhalten. Nicht abgeschlossene Belege werden nicht archiviert.

(4) Unveränderbarkeit & Löschschutz: Die Archivierung erfolgt in einem Objektspeicher in Rechenzentren der Google Cloud in Frankfurt im WORM-Verfahren (Write Once, Read Many) mit einer Aufbewahrungssperre je Dokument im Compliance-Modus. Vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist kann kein Benutzer, Systemdienst oder Administrator – auch nicht die Anbieterin selbst – ein archiviertes Dokument löschen, überschreiben oder verändern.

(5) Integritätsnachweis: Für jeden Originalbeleg wird beim Eingang ein kryptografischer Hashwert (SHA-256) berechnet. Hashwert und Speicherort jedes archivierten Dokuments werden in einem manipulationsgeschützten, verketteten Ereignisprotokoll festgehalten. Die Unversehrtheit lässt sich jederzeit durch erneute Hashberechnung nachweisen; für jeden Beleg kann ein Archivprotokoll abgerufen werden.

(6) Aufbewahrungsdauer: Archivierte Dokumente werden zehn Jahre ab Archivierung aufbewahrt. Damit sind die allgemeinen gesetzlichen Fristen in Deutschland (8 bzw. 10 Jahre), der Schweiz (10 Jahre) und Österreich (7 Jahre) abgedeckt. Längere Sonderfristen (z. B. für Unterlagen zu Grundstücken: Schweiz 20 Jahre, Österreich 22 Jahre) sind nicht abgedeckt und vom Kunden gesondert sicherzustellen.

(7) Kündigung der Erweiterung, Vertragsende: Nach Kündigung der Erweiterung oder des Vertrags werden keine neuen Belege mehr archiviert. Die Archivierung eines Dokuments kann nicht rückgängig gemacht werden: Bereits archivierte Dokumente bleiben bis zum Ablauf ihrer Frist gespeichert, auch nach Vertragsende und auch auf ein Löschbegehren hin (Abs. 4). Bei Beendigung des Vertrags übergibt die Anbieterin dem Kunden innerhalb von 30 Tagen eine Kopie der archivierten Dokumente – Originalbelege, Eigenbelege, Prüfdaten und Archivprotokolle samt Hashwerten. Nach Vertragsende bleibt der Zugriff auf das Archiv (Abruf einzelner Dokumente, Archivprotokolle, Nachweis der Unversehrtheit) gegen eine Gebühr von 99.– (EUR bzw. CHF, netto) pro Jahr möglich; ohne diese Gebühr steht dem Kunden die Kopie nach Satz 3 zur Verfügung. Nach Ablauf der Frist werden die archivierten Dokumente gelöscht.

(8) Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung insgesamt verbleibt beim Kunden.

§ 6a Rückforderung ausländischer Vorsteuer

(1) Erkennen: TaxComply prüft bei jedem Beleg mit ausländischer Mehrwertsteuer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz, ob diese im Erstattungsverfahren des betreffenden Landes zurückgefordert werden kann, und führt die rückforderbaren Beträge je Land und Jahr (Rückforderungs-Topf) mit Frist, Mindestbetrag und den Antragsdaten. Der angezeigte Betrag ist eine unverbindliche Schätzung; über die Erstattung entscheidet allein die zuständige Behörde. An der Buchhaltung des Kunden ändert sich nichts: die ausländische Mehrwertsteuer bleibt Aufwand, gebucht wird erst eine Erstattung.

(2) Einreichung durch die Anbieterin: In den Tarifen Business und Scale und bei individueller Vereinbarung reicht die Anbieterin die Anträge für die Richtungen mit der Schweiz (Schweizer Kunden in Deutschland und Österreich, deutsche und österreichische Kunden in der Schweiz) im Namen des Kunden ein. Grundlage ist eine gesonderte Vollmacht des Kunden; wo das Erstattungsland einen Steuervertreter verlangt, handelt die Anbieterin als solcher. Anträge zwischen Deutschland und Österreich (EU-Verfahren) sowie in den Tarifen Flex und Basic reicht der Kunde selbst bzw. sein steuerlicher Vertreter ein; TaxComply stellt dafür die Antragsdaten bereit.

(3) Mitwirkung des Kunden: Der Kunde stellt die für den Antrag nötigen Unterlagen rechtzeitig bereit, insbesondere die Unternehmerbescheinigung seiner Steuerbehörde und – wo das Erstattungsland sie verlangt – die Papier-Originale der Belege gemäss Versandliste bis zum 31. Mai des Folgejahres. Ob ein Papier-Original aufzubewahren ist, zeigt TaxComply beim Beleg an; ab welchem Betrag, legt der Kunde in seinem Profil fest. Rückfragen der Behörde beantwortet der Kunde ohne Verzug.

(4) Erstattung & Erfolgsprovision: Die Behörde zahlt die Erstattung direkt an den Kunden. Für die Einreichung nach Abs. 2 schuldet der Kunde eine Erfolgsprovision von 20 % des laut Bescheid erstatteten Betrags, netto zuzüglich Mehrwertsteuer nach § 4 Abs. 6; massgebend ist der beim Anlegen des Antrags geltende Prozentsatz. Die Anbieterin stellt die Provision nach Eingang des Bescheids in Rechnung; sie ist innert 30 Tagen zahlbar. Wird nichts erstattet, ist keine Provision geschuldet.

(5) Haftung: Für die Entscheidung der Behörde haftet die Anbieterin nicht. Sie haftet nicht für Fristversäumnisse oder Ablehnungen, die auf verspätete, unvollständige oder unrichtige Angaben oder Unterlagen des Kunden zurückgehen. Im Übrigen gilt § 5 Abs. 2.

(6) Vertragsende & Tarifwechsel: Endet der Vertrag oder wechselt der Kunde in einen Tarif ohne Einreichung, führt die Anbieterin bereits eingereichte Anträge zu Ende; die Erfolgsprovision dafür bleibt geschuldet. Noch nicht eingereichte Anträge reicht der Kunde selbst ein.

§ 7 Verfügbarkeit & Drittanbieter-Schnittstellen

(1) Die Anbieterin strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit der SaaS-Plattform von 99,0 % im Jahresmittel an.

(2) Für Ausfälle oder Verzögerungen, die durch die Nichterreichbarkeit externer behördlicher Schnittstellen (wie BZSt REST-API, EU-VIES-Server, ESTV UID-Register) verursacht werden, übernimmt die Anbieterin keine Haftung. In solchen Fällen greifen die in der Software implementierten Ausfall-Lösungsroutinen (z. B. VIES-Fallback und Scheduled Re-Run).

§ 8 Änderungen der AGB und des AVV

(1) Die Anbieterin kann diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Wirkung für die Zukunft ändern. Über wesentliche Änderungen informiert sie den Kunden per E-Mail an die hinterlegte Adresse des verantwortlichen Benutzers (CEO bzw. Inhaber) sowie, bei Mandanten einer Kanzlei, an die Kanzlei – spätestens vier Wochen vor dem Inkrafttreten. Die Mitteilung enthält eine Zusammenfassung der Änderungen, das Datum des Inkrafttretens und einen Link auf die neue Fassung; sie ist zusätzlich in der Anwendung im Profil unter „Datenschutz und Recht“ abrufbar.

(2) Der Kunde kann der Änderung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, in der Anwendung oder schriftlich. Widerspricht er nicht fristgerecht, gilt die geänderte Fassung ab ihrem Inkrafttreten als angenommen. Auf diese Folge weist die Anbieterin in der Mitteilung ausdrücklich hin.

(3) Widerspricht der Kunde, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu. Bis zur Klärung gilt für ihn die bisherige Fassung weiter; die Anbieterin nimmt mit dem Kunden Kontakt auf.

(4) Jede Fassung der AGB und des AVV trägt ihren Stand und wird von der Anbieterin unverändert aufbewahrt; frühere Fassungen werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

§ 9 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der IT Touch GmbH findet ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Uster / Zürich, Schweiz.

3. Datenschutzerklärung

(Gemäß EU-DSGVO & Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz [nDSG])

1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle

IT Touch GmbH
Riedikon, CH-8610 Uster / Riedikon, Schweiz
E-Mail: support@taxcomply.cloud

2. Ort der Datenverarbeitung & Server-Hosting

3. Verarbeitung bei Nutzung der SaaS-Anwendung

Zur Erbringung der Dienstleistung verarbeitet die IT Touch GmbH folgende Datenkategorien:

4. Einbindung von Auftragsverarbeitern & Drittdiensten

5. Speicherdauer & gesetzliche Aufbewahrung

Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erbringung der Dienstleistung nicht mehr erforderlich sind. Belege und Prüfprotokolle speichert TaxComply für die Dauer des Vertrags; nach Vertragsende werden sie innerhalb von 30 Tagen gelöscht, soweit sie nicht im revisionssicheren Archiv liegen. Hat der Kunde die Erweiterung „Revisionssicheres Archiv“ gebucht (§ 6 der AGB), werden abgeschlossene Belege und Prüfprotokolle wegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (u. a. § 147 AO, § 14b UStG, Art. 958f OR, § 132 BAO) zehn Jahre in einem löschgeschützten WORM-Objektspeicher aufbewahrt. Während dieser Frist ist eine Löschung auf Wunsch technisch ausgeschlossen und rechtlich nicht geschuldet (Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO); die Verarbeitung ist in dieser Zeit auf die Aufbewahrung beschränkt (Art. 18 DSGVO). Nach Fristablauf werden die Dokumente gelöscht.

6. Server-Protokolle & Zugriffsstatistik

Beim Aufruf von taxcomply.cloud, taxcomply.de, taxcomply.at, taxcomply.ch und taxcomply.app speichern die Server von Google (Firebase Hosting bzw. Google Cloud Load Balancing) technisch bedingt Zugriffsprotokolle: aufgerufene Adresse, Zeitpunkt, Statuscode, Browser-Kennung (User-Agent), verweisende Seite (Referrer) und IP-Adresse. Wir werten diese Protokolle ohne Cookies und ohne Tracking durch Drittanbieter zu einer Zugriffsstatistik aus (Seitenaufrufe je Seite, Herkunft und Land). Die IP-Adresse wird dabei nur verwendet, um das Land zu bestimmen (Datenbank „IP to Country Lite“ von DB-IP); die Rohprotokolle werden für die Statistik höchstens 7 Tage aufbewahrt und in Google Cloud Logging nach 30 Tagen gelöscht. Die Statistik selbst enthält keine personenbezogenen Daten. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an der Verbesserung und Bekanntmachung unseres Angebots (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; Art. 31 nDSG).

7. Rechte der betroffenen Personen

Nutzer und betroffene Personen haben im Rahmen des anwendbaren Datenschutzrechts (nDSG / DSGVO) das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit. Anfragen können direkt an support@taxcomply.cloud gerichtet werden.

4. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV / DPA)

(Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäss Art. 28 EU-DSGVO & Art. 9 CH-nDSG)

1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Der Kunde (nachfolgend „Auftraggeber“) beauftragt die IT Touch GmbH, Riedikon, Schweiz (nachfolgend „Auftragnehmerin“) mit der automatisierten Verarbeitung von Rechnungs- und Personendaten im Rahmen der Nutzung der SaaS-Plattform TaxComply. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.

2. Pflichten der Auftragnehmerin (IT Touch GmbH)

(1) Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung des Auftraggebers.

(2) Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der Daten berechtigten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben.

(3) Die Auftragnehmerin trifft alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO / Art. 8 nDSG.

(4) Mitarbeitende der Auftragnehmerin sehen Daten des Auftraggebers nur ein, soweit dies für Support, Fehlerbehebung oder den sicheren Betrieb erforderlich ist — auf Anfrage oder Weisung des Auftraggebers oder zur Behebung einer Störung. Der Einblick erfolgt ausschliesslich lesend über eine dafür vorgesehene Funktion, die Änderungen technisch ausschliesst. Jeder Einblick wird mit Person, Zeitpunkt und Grund protokolliert; auf Anfrage teilt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die protokollierten Einblicke mit.

(5) Reicht die Auftragnehmerin für den Auftraggeber Anträge auf Rückforderung ausländischer Vorsteuer ein (§ 6a der AGB), handelt sie gegenüber der Steuerbehörde als Bevollmächtigte bzw. Steuervertreterin des Auftraggebers. Die Übermittlung der Antragsdaten an die Behörde erfolgt auf Weisung des Auftraggebers; die Behörde ist dabei Empfängerin, keine Unterauftragnehmerin.

3. Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs)

4. Unterauftragsverhältnisse (Sub-Processors)

Der Auftraggeber stimmt der Hinzuziehung folgender Unterauftragnehmer ausdrücklich zu:

  1. Google Cloud EMEA Ltd. (Irland): Serverinfrastruktur & Hosting (Rechenzentrum Frankfurt am Main, europe-west3); KI-Auswertung der Belege (Vertex AI) in Rechenzentren in der EU.
  2. Stripe Payments Europe, Ltd. (Irland): Abwicklung von Bezahlvorgängen und Abo-Verwaltung.

5. Cookie- & Consent-Richtlinie

1. Technisch notwendige Session-Cookies

Auf den Plattformen taxcomply.cloud, taxcomply.de, taxcomply.at, taxcomply.ch und taxcomply.app werden primär technisch notwendige Cookies und Local-Storage-Einträge eingesetzt. Diese dienen dazu:

Eine Einwilligung über ein Banner ist für diese essenziellen Cookies rechtlich nicht erforderlich.

2. Optionales Consent-Banner bei Marketing- & Analytics-Tools

Sofern auf der Marketing-Homepage (taxcomply.cloud, taxcomply.de, taxcomply.at, taxcomply.ch) Analyse-Tools (z. B. Google Analytics oder Plausible) eingebunden werden, wird dem Besucher beim ersten Aufruf ein datenschutzkonformes Opt-In-Banner angezeigt. Ohne aktive Zustimmung des Besuchers werden keine Marketing-Cookies gesetzt.

6. White-Label Partnervertrag (B2B SaaS Partner Agreement)

Zwischen

IT Touch GmbH
Turicaphonstrasse 29
CH-8616 Riedikon / Uster (Kanton Zürich), Schweiz
– nachfolgend „IT Touch“ oder „Anbieterin“ genannt –

und

[Name der Partner-Kanzlei / Steuerberatungsgesellschaft]
[Strasse & Hausnummer]
[PLZ & Ort, Land]
Handelsregister- / Berufsregister-Nr.: [Nummer]
– nachfolgend „Partner-Kanzlei“ oder „Partner“ genannt –

Präambel

  1. IT Touch betreibt unter der Bezeichnung „TaxComply“ und mit der Verantwortung für den Betrieb eine KI-gestützte B2B-SaaS-Plattform zur automatisierten Prüfung von Eingangsrechnungen, Validierung von USt-IdNrn. / UIDs (BZSt, VIES, ESTV), Formfehler-Erkennung und Vorsteuer-Compliance im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz).
  2. Die Partner-Kanzlei berät kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großmandate in steuerlichen, buchhalterischen und betriebswirtschaftlichen Belangen.
  3. Die Parteien beabsichtigen, die TaxComply-Plattform als maßgeschneiderte White-Label- bzw. Co-Branded-Lösung in das Leistungsportfolio der Partner-Kanzlei zu integrieren.

§ 1 Vertragsgegenstand & Nutzungsrecht

(1) White-Label SaaS-Bereitstellung: IT Touch gewährt der Partner-Kanzlei für die Dauer dieses Vertrages das nicht-ausschließliche, übertragbare (beschränkt auf die eigenen Mandanten der Kanzlei) und weltweite Recht, die TaxComply-Softwareplattform unter der eigenen Marke der Partner-Kanzlei („White-Label“) oder unter einem gemeinsamen Auftritt („Co-Branding“) zu nutzen und ihren Mandanten zur Nutzung bereitzustellen.

(2) Branding & Customization: IT Touch stellt der Partner-Kanzlei folgende Personalisierungsmöglichkeiten zur Verfügung: Visual Branding (Logo, Farben), Custom Subdomain (z. B. tax.kanzlei-felsen.ch), Sender-Domain und Kanzlei-Impersonation.

(3) Keine Steuerberatung durch IT Touch: Die Partner-Kanzlei nimmt zur Kenntnis und bestätigt, dass IT Touch ausschließlich rein technische IT-Infrastruktur bereitstellt und keine Steuerberatung erbringt.

§ 2 Partner-Modelle & Abrechnung (Wholesale vs. Revenue Share)

Modell A: Reseller-Modell (Wholesale / Direktabrechnung an Kanzlei): IT Touch stellt Zugänge zu vergünstigten Wholesale-Einkaufspreisen bereit. Die Kanzlei zieht die Gebühren im eigenen Namen vom Mandanten ein.

Modell B: Referral / Revenue-Share-Modell (Direktabrechnung mit Mandanten): Der Mandant zahlt direkt via Stripe an IT Touch. Die Partner-Kanzlei erhält eine monatliche Provision (z. B. 25 % Revenue Share).

§ 3 Service Level Agreement (SLA) & Technischer Support

(1) Systemverfügbarkeit: IT Touch garantiert eine durchschnittliche Verfügbarkeit der TaxComply-Plattform und der Prüf-APIs von 99,5 % im Jahresmittel.

(2) Serverstandort & Hosting: Hosting ausschließlich auf der Google Cloud Platform (GCP) im Rechenzentrum Frankfurt am Main, Deutschland (europe-west3); KI-Auswertung der Belege in Rechenzentren in der EU.

(3) Behörden-API-Redundanz: Einsatz des 3-Stufen-Validation-Flows (BZSt-First, VIES-Fallback und Background-Re-Run).

§ 4 Datenschutz, Berufsgeheimnis (§ 203 StGB / CH-BGFA) & KI-Garantie

(1) Auftragsverarbeitung: Abschluss des beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV / DPA).

(2) Wahrung des Berufsgeheimnisses: Einhaltung der gesetzlichen Schutzanforderungen für Berufsgeheimnisträger (§ 203 StGB / CH-BGFA).

(3) Kein KI-Modell-Training mit Mandantendaten: Schriftliche Garantie, dass Rechnungsdaten niemals für das Training öffentlicher KI-Modelle verwendet werden.

§ 5 Haftung & Haftungsbeschränkung

(1) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Beschränkte Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§ 6 Vertragslaufzeit, Kündigung & Data-Exit-Strategie

(1) Erstlaufzeit von 12 Monaten, automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate bei Nichtkündigung mit einer Frist von 3 Monaten.

(2) Data-Exit & Offboarding-Garantie: Bei Beendigung des Vertrages stellt IT Touch innerhalb von 30 Tagen sämtliche Belege im ZIP-Format zur Verfügung – Originalbelege, Eigenbelege, Prüfprotokolle (JSON) und, soweit im revisionssicheren Archiv gespeichert, die Archivprotokolle samt Hashwerten. Archivierte Dokumente bleiben bis zum Ablauf ihrer Frist gespeichert und werden danach gelöscht (AGB § 6).

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbar ist ausschließlich Schweizer Recht.

(2) Ausschließlich zuständiger Gerichtsstand ist Riedikon / Uster (Kanton Zürich), Schweiz.

Für IT Touch GmbH (Betreiberin von TaxComply)
Ort, Datum: Riedikon, den [Datum]
Für Partner-Kanzlei
Ort, Datum: [Ort], den [Datum]